Regelmäßiger Cannabiskonsum wegen Regelschmerzen hebt nicht die Fahreignung auf – Das Verwaltungsgericht Freiburg gibt meiner Mandantin in einem Beschluss vom 5.1.2017 Recht und ordnet die aufschiebende Wirkung meines Rechtsmittel gegen die Entziehungsverfügung an !

Jahrelang hatte meine Mandantin zu Bekämpfung ihrer Regelschmerzen monatlich bis zu sieben Tagen Cannabis konsumiert. An den verbleibenden Tagen fand kein Konsum statt. Fahrerlaubnisbehörde war gleich wohl der Ansicht, dass es sich hierbei um einen regelmäßigen Konsum handeln würde und entzog die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mir nun um Verfahren zum Az. 5 K 4237/ 16 Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung meines Rechtsmittels in der Hauptsache wiederhergestellt und ausgeführt, dass mit großer Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Entziehungsverfügung deswegen festgestellt werden würde, weil auch ein bis zu dreimal täglich stattfindet Konsum an bis zu sieben aufeinanderfolgenden Tagen kein regelmäßiger Konsum im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung sei. Damit ist das Gericht meine Argumentation gefolgt, da ich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht davon ausgehe, dass ein regelmäßiger Konsum nur ein solcher sein kann, der durchgehend täglich oder beinahe täglich stattfindet. Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für viele Konsumenten, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren.

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© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe