Wenn sie durch ein Urteil, einen Beschluss oder eine sonstige gerichtliche Verfügung, gegen die kein Rechtsmittel mehr möglich ist, in ihren Grundrechten verletzt werden, können Sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Bundesverfassungsgericht prüft dann, ob die letzte behördliche Entscheidung unter verfassungsrechtlichen Aspekten rechtswidrig wäre. Zwar ist das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ohne Anwaltszwang, es empfiehlt sich jedoch, zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und zur Abfassung der selben sich anwaltlichen Beistands zu bedienen.  Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Rüge der Verletzung von Grundrechten. auch im Lichte der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erhoben wird und sie nicht Gefahr laufen, die Verfassungsbeschwerde zu einer verfassungsrechtlichen Fragestellung zu erheben, die bereits vom Verfassungsgericht beantwortet wurde.
Gerne berate ich sie auch hier umfassend über ihre Möglichkeiten.