Meine Mandantin hatte über zwei Jahre hinweg insgesamt fast 3 kg Marihuana sehr guter Qualität per Post (!) bezogen, um damit ihre monatlichen und für sie unerträglichen Regelschmerzen zu bekämpfen. Ich konnte mit Hilfe des gerichtlich bestellten sachverständigen Prof. Dr. Auwärter von der Rechtsmedizin der Universität Freiburg nachweisen, dass -wie von meiner Mandantin behauptet – das in Marihuana enthaltene THC medizinisch bei solchen Schmerzen sinnvoll eingesetzt werden kann. Damit wird aber das Verhalten meiner Mandantin nicht gerechtfertigt, die Tatschuld aber soweit herabgesetzt, dass statt der sonst sicheren Freiheitsstrafe nur eine Geldstrafe verhängt wurde, welche aber auch nur dann zu bezahlen wäre, wenn sich meine Mandantin nochmals strafbar machen würde. Damit ist nicht zu rechnen und sie kann darüber hinaus hoffen, nächstes Jahr von der geplanten Gesetzesänderung (Cannabis auf Rezept) zu profitieren.

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© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe