Eine Frau konsumierte Cannabis gegen ihre Regelschmerzen. Obwohl sie nicht bekifft gefahren ist, soll sie ihren Führschein abgeben. Das Verwaltungsgericht Freiburg kippte diesen Bescheid nun. Warum das Urteil alle Kiffer freuen dürfte.

Fast 3 Kilogramm Gras ließ sich eine Frau aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in zwei Jahren per Post schicken. Nach eigener Aussage behandelte sie damit ihre übermäßig starken Regelschmerzen. Dann kam die Polizei ihrem Lieferanten auf die Schliche und stand bald auch vor ihrer Tür. Hausdurchsuchung. Die Beamten fanden Gras und die Sache landete vor Gericht. Soweit, so normal.

Doch die Frau sollte auch ihren Führschein abgeben. Nicht weil sie bekifft Auto gefahren ist, sondern weil Gras bei ihr gefunden wurde. „Das ist eine extreme Ungerechtigkeit“, sagt Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV). Als müsse man den Führerschein abgeben, weil zu Hause eine Flasche Schnaps steht.

Kiffern wird gerne der Führerschein entzogen

Das Vorgehen hat Methode: Strafrechtlich haben Kiffer wenig zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft stellt die meisten Verfahren wegen geringer Mengen ein. Dafür meldet sich die Führerscheinbehörde und zweifelt bei Besitz von Cannabis die Fahrtauglichkeit an. „Für uns ist das ein Ersatzstrafrecht, um die Leute doch zu bestrafen“, sagt Georg Wurth.

Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, kann nicht mehr zwischen Konsum und Autofahren trennen, so die Logik der Fahrerlaubnis-Verordnung . „Doch was regelmäßig ist, ist gar nicht definiert, es gibt keine klare Regelung“, sagt Wurth. Das findet der Leiter des Hanfverbands unfair und fordert: „Es soll so sein wie beim Alkohol: Wer berauscht fährt, wird sanktioniert und sonst passiert nichts.“

Gericht: Eine Woche im Monat Rauchen ist kein regelmäßiger Konsum

Das Urteil in Freiburg ist ein Schritt in diese Richtung. Die Frau wollte ihren Führerschein nicht abgeben und das Gericht gab ihr im Eilverfahren recht: Der Führerscheinentzug ist nicht rechtmäßig. Die Frau konsumiere nur in einer Woche im Monat, um ihre Regelschmerzen zu lindern, das sei nicht regelmäßig. „Vorher ist man ab einer bestimmten Menge automatisch von einer Regelmäßigkeit ausgegangen“, sagt Sebastian Glathe. Der Freiburger Anwalt vertrat die Frau vor Gericht und hat sich auf das Thema Cannabis und Führerschein spezialisiert.

„Das Besondere an dem Urteil ist, dass zwei Komponenten gegeben waren, die normalerweise als Regelmäßigkeit ausgelegt werden,“, sagt Glathe. Schließlich konsumierte die Frau wiederkehrend in erheblichen Mengen. Etwa 17 Gramm Cannabis pro Tag muss sie rechnerisch geraucht haben, um mit ihrem Konsummuster auf drei Kilogramm in zwei Jahren zu kommen. Bei solchen Mengen war früher klar: Der Führerschein ist weg. Was hat sich geändert?

Cannabis wurde zur medizinischen Nutzung freigegeben

Am 19. Januar hat der Bundestag ein Gesetz zur medizinischen Nutzung von Cannabis verabschiedet. Ab März dürfen Ärzte Cannabis gegen verschiedene Leiden verschreiben – auch gegen sehr starke Regelschmerzen. Bei schwerwiegenden Krankheiten wie Krebs muss die Krankenkasse das Cannabis aus der Apotheke bezahlen – es kostet ungefähr das doppelte wie auf dem Schwarzmarkt. Vor Gericht hat Sebastian Glathe mit dem Gesetzesentwurf zur medizinischen Nutzung argumentiert – und war erfolgreich.

„Ich kann mir vorstellen, dass es bald mehr solcher Urteile gibt“, sagt Georg Wurth vom Hanfverband. Im neuen Gesetz ist nicht geregelt, wie es mit legalen Cannabispatienten und dem Führerschein aussieht. Dürfen die Auto fahren? Ab wann bekommen sie Probleme mit der Führerscheinbehörde? „Die Zahl der Patienten wird größer, damit wird es mehr solcher Fälle geben und der Druck auf die Politik steigt“, so Wurth. „Das Urteil ist daher ein erster Schritt in die richtige Richtung.“ Das sieht auch Anwalt Sebastian Glathe so: „Es ist ein Präzedenzfall, den Patienten vor Gericht nutzen können.“

Felix Klingel

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