Das Amtsgericht Aachen hat meinen Mandanten in der heutigen Verhandlung vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln f r e i g e s p r o c h e n , nachdem es schon nach meinen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens Zweifel daran haben musste, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt Beweismittel ausreichen würden, um eine Verurteilung zu begründen. Es gibt zur Zeit in Deutschland eine Vielzahl gleich gelagerter Verfahren, bei denen Personen im Internet verbotene Gegenstände, zum Beispiel Betäubungsmittel, bestellen. Regelmäßig werden solche Sachverhalte angeklagt und auch oft zur Aburteilung gebracht. Dabei ist es fast immer gar nicht möglich, dem Angeklagten wirklich persönlich nachzuweisen, dass er es war, der bestellt, bezahlt und die Betäubungsmittel entgegengenommen hat. In keinem anderen Bereich des Betäubungsmittelrechts wird so großzügig verurteilt, wie bei diesem Fallkonstellationen. Umso erfreulicher, dass sich meine Rechtsansicht hier zu Gunsten meines Mandanten durchsetzen konnte. (Voraussetzung war natürlich , dass mein Mandant sich wieder zu Personen noch zur Sache eingelassen hat, so dass die Erklärungen im Prozess ausschließlich über die Verteidigung erfolgten.)
© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe