Mein Mandant wurde beschuldigt, LSD Trips wiederrechlich besessen zu haben, nur weil sie in einem Zelt gefunden worden, welches in einem Auto verstaut war, war und welches er als seines identifizierte. Im Auto waren noch zwei weitere Insassen, denen das Zelt aber nicht gehörte. Beim ersten Hauptverhandlungstermin im April war das Gericht so sicher, dass der Angeklagte verurteilt werden würde, dass nicht einmal die Zeugen geladen worden waren. Und kommentierst Gerichtskosten. Wenn dem Angeklagten das Zelt gehört, dann gehören ihm auch die LSD -Trips. Als dann mit überraschten Gesicht meine Erklärung entgegen genommen wurde, dass ich einen Freispruch für meinen Mandanten anstreben würde, wurde die Sache nunmehr in den September vertagt. Heute wurden und die Zeugen gehört und siehe da – mit der Besitzzuordnung war es plötzlich nicht mehr so einfach. Dann aber streitet die Unschuldsvermutung für den Angeklagten – in dubio pro reo – und er muss, wenn auch mit hörbaren Zähneknirschen, freigesprochen.
© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe