Oder : zwei lügende Zeugen sind eben n i c h t glaubwürdiger als einer , der die Wahrheit sagt.

An sich eine Binsenwahrheit, im Gerichtssaal aber sehr oft eine existenzielle Frage, heute für einen langjährigen Mandanten von mir, der zu Unrecht von der Staatsanwaltschaft wegen einer rechtswidrig begangenen gefährlichen Körperverletzung angeklagt wurde. Zwei Zeugen behaupteten, unvermittelt von meinen Mandanten angegriffen worden zu sein, ohne dabei mitzuteilen, dass es einer von ihnen selber war, der versucht hatte, den ersten Schlag als Angriff gegen meinen Mandanten – den nunmehr Angeklagten – zu führen. Dieser hatte immer behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben. und befürchtete heute vor Gericht, seine Unschuld nicht beweisen zu können, da er ja mit seiner Aussage sich zwei belastenden Aussagen gegenüber sah. Im Laufe der Beweisaufnahme konnte dann aber doch ausgearbeitet werden, dass sich die Zeugen in zahlreiche Widersprüche verstrickten und es auch nicht plausibel machen konnten, warum zwei gestandene Männer nunmehr den kürzeren gegen einen Angreifer ziehen sollten. Während die Staatsanwaltschaft trotzdem den Vorwurf als erwiesen ansah und eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung forderte, folgte das Gericht meinem Antrag auf Freispruch.

Stellt sich natürlich nur die Frage, warum die Staatsanwaltschaft ihrer Anklage auf Zeugenaussagen gestützt hat, die schon nach Aktenlage keine nachvollziehbare Story geliefert hatten. Vielleicht hängt es eben doch damit zusammen, dass dort die Annahme vorherrscht, zwei -ggfs. falsche – Aussagen sind immer glaubwürdiger als eine.

Schön, dass dieser Freispruch meinen Mandanten zumindest dieses Mal eines Besseren belehrt hat.

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© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe