Das Amtsgericht Aachen hat meinen Mandanten in der heutigen Verhandlung vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln f r e i g e s p r o c h e n , nachdem es schon nach meinen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens Zweifel daran haben musste, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt Beweismittel ausreichen…

Heute im Amtsgericht Offenburg: einziges Beweismittel gegen den Angeklagten ist eine von der Polizei nachts abgenommene Blutprobe, welche Betäubungsmittelrückstände enthielt. Angeordnet hatte die Blutprobe ein Staatsanwalt, da ein Richter nachts nicht erreichbar war. Blutentnahme – wie auch Wohnungsdurchsuchung und Verhaftung – sind nur aufgrund richterliche Anordnung zulässig (Richtervorbehalt) ! Weiss eigentlich jeder, wird aber im…

© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe