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Oktober 2016
Problematische Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht es in Fahrerlaubnisangelegenheiten: Ein Cannabiskonsum von zwei bis dreimal pro Woche ohne jeglichen Verkehrsbezug reicht aus, um die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Übertragen auf auf Konsumenten von Alkohol bedeutet dies, dass das Feierabendbier an drei Tagen in der Woche zur Entziehung der Fahrerlaubnis...
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Das Amtsgericht Aachen hat meinen Mandanten in der heutigen Verhandlung vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln f r e i g e s p r o c h e n , nachdem es schon nach meinen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens Zweifel daran haben musste, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt Beweismittel ausreichen...
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Heute im Amtsgericht Offenburg: einziges Beweismittel gegen den Angeklagten ist eine von der Polizei nachts abgenommene Blutprobe, welche Betäubungsmittelrückstände enthielt. Angeordnet hatte die Blutprobe ein Staatsanwalt, da ein Richter nachts nicht erreichbar war. Blutentnahme – wie auch Wohnungsdurchsuchung und Verhaftung – sind nur aufgrund richterliche Anordnung zulässig (Richtervorbehalt) ! Weiss eigentlich jeder, wird aber im...
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