Sicherungsverwahrung, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder Unterbringung wegen einer psychischen Erkrankung in einer Psychatrie gehören zu den besonders gravierenden und dauerhaften Rechtsfolgen neben der Freiheitsstrafe.
Als Verteidiger biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Erfolgreiche Arbeit sitzen hier regelmäßig eine gute Zusammenarbeit mit den in diesem Verfahren regelmäßig tätigen Sachverständigen voraus. Diese so genannten Maßregeln nach §§ 63 ff. StGB sind deswegen so gefährlich, weil die Justiz einen erheblichen Anteil an Verantwortung an Sachverständige auslagert. Diese zu verstehen und ihre Arbeit gedanklich falls nötig auch konfrontativ – zu begleiten ist meine Aufgabe auf diesem Rechtsgebiet.
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