Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den Bereichen, in welchem die Auswirkungen eines Strafverfahrens für den Beschuldigten besonders gravierend sein können, nachdem nicht selten die Früchte jahrzehntelanger Arbeit durch ein eingeleitetes Strafverfahren in Gefahr geraten. Gerade in diesem Rechtsbereich ist die frühzeitige Hinzuziehung eines erfahrenen Verteidigers von besonderem Nutzen, um so irreversible Fehler bei Wahrnehmung der Beschuldigtenrechte zu vermeiden. Sollte es nach Abschluss der ErmittLungen tatsächlich zu einem Strafverfahren kommen, ist nur ein erfahrener Verteidiger in der Lage, zum richtigen Zeitpunkt zu prüfen, ob eine Verständigung im Strafverfahren nach § 257 c StPO in Betracht käme. Ist dies der Fall, muss in einem sensiblen Abstimmungsprozess geklärt werden, inwieweit der Beschuldigte beziehungsweise später Angeklagte bereit ist, sich anbietende Vergünstigungen durch entsprechende Einlassungen zur Sache zu verschaffen.