Grundsätzlich kann jeder Tatvorwurf dazu führen, dass Untersuchungshaft angeordnet und damit massiv in Freiheitsrechte des Beschuldigten eingegriffen wird. Für diese Fälle habe ich einen Notdienst eingerichtet immer so das meine sofortige Erreichbarkeit sichergestellt ist. Binnen 24 Stunden bin ich jedem Haftgericht in Deutschland, um zunächst zu klären, ob zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens polizeiliche Vernehmung oder sonstige Beweiserhebungen durchgeführt werden können und müssen. Es muss ebenfalls sichergestellt sein, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die drohende Inhaftierung doch noch abzuwenden. SeieN es Verhandlungen mit dem Haftgericht, frühzeitige Anträge zur Außervollzugsetzung gegen geeignete Auflagen – Auch hier steht ein breites Instrumentarium für den erfahrenen Verteidiger zu Verfügung und es ist geradezu eine Pflicht, sich diese Möglichkeiten durch meine Mandatierung  zu bedienen.