Wenn Entscheidungen auf dem Gebiet des Prozessrechts ihre Grundrechte verletzt haben, können sie dies im Wege einer Verfassungsbeschwerde. Zwar besteht bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde kein Anwaltszwang, es ist jedoch zur Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Möglichkeiten unerlässlich, sich hier mindestens beratenden Beistand  durch Hinzuziehung eines Verteidigers zu sichern. Ich prüfe nicht nur die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, sondern ich erhebe eine solche auch gerne, wenn sich erfolgversprechende verfassungsrechtliche Ansätze ergeben.