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Betäubungsmittelstrafrecht

Einen Schwerpunkt meiner Verteidiger arbeite seit 1992 stellt das Betäubungsmittelstrafrecht dar.
In kaum einem Bereich des Strafrechts muss die Verteidigung so spezialisiert und kenntnisreich sein, wie auf dem Sektor der Verstöße gegen das BtMG. Hier kann ich durch eine Jahrzehntelange Erfahrung und meine langjährige Tätigkeit als Autor und Referent auf ein großes und fachübergreifendes Wissen zurückgreifen, welches es mir ermöglicht, regelmäßig überdurchschnittlich gute Ergebnisse in der Verteidigungsarbeit für meine Mandanten zu erzielen. In letzter Zeit hat sich insbesondere auch die Verteidigung von Cannabis Patienten – mit oder ohne Erlaubnis nach § 3 BtMG – als besonders erfolgreich dargestellt.

Auch in diesem Rechtsgebiet arbeite ich mit rechtsmedizinischen Sachverständigen und Ärzten ebenso eng zusammen wie mit dem Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und gewährleisten so für meine Mandanten bestmögliche Ergebnisse.

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