Ein Mandant, zwei Gerichte und zwei Verfahren und zweimal drohende Haft – trotzdem Bewährungsstrafe erreicht und dann noch Untersuchungshaft abgewendet – manchmal läuft es wirklich sehr gut !
Vor dem Amtsgericht Aalen ging es am 7.11. für meinen Mandanten um sehr viel:
Mit 17 einschlägigen Vorstrafen seit 1992 erneut wegen mehrfachen Betruges angeklagt… Noch mal eine Bewährungsstrafe zu erzielen erschien fast unmöglich. Nach dem im Verfahren herausgearbeitet werden konnte, dass mein Mandant wohl krankheitsbedingt (Borderlinestörung) gehandelt hat, reichte es zu seiner großen Überraschung doch noch für eine Bewährungsstrafe mit einer strengen Therapieauflage. Umso größer der Schreck, als am Ende der Verhandlung im Publikum sich plötzlich zwei Polizisten in Zivil sich zu erkennen geben und einen Haftbefehl gegen meinen Mandanten präsentieren. Der Haftbefehl sollte 1 Stunde später beim Amtsgericht Heidenheim eröffnet werden. Dort konnte ich den Haftrichter ein weiteres Mal davon überzeugen, dass sich mein Mandant dem weiteren Verfahren zur Verfügung halten und nicht fliehen werde. Selbst zu meiner Überraschung folgte das Gericht meinem Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls ich, so dass mein Mandant diesen für ihn wohl unvergesslichen Tag als freier Mann beenden konnte. Auch ich kann mich nicht daran erinnern, an einem Tag denselben Mandanten vor zwei Gerichten zweimal vor Inhaftierung bewahrt zu haben – wie gesagt: manchmal läuft es eben sehr gut.
© 2016 Rechtsanwalt Sebastian Glathe