Die Serie hält:
Freispruch nun auch vor dem Landgericht Freiburg iS. „Betäubungsmittel im Internet bestellt “
Wie schon in anderen Gerichtsbezirken Deutschlands erkämpft nun auch ein Freispruch vor dem Landgericht Freiburg.
Es erstaunt trotzdem immer wieder, mit wie wenig Beweismitteln die Staatsanwaltschaften diese Anklagen iS „BtM – Bestellung online“ erheben. Im vorliegenden Falle wurden nur die die Drogen enthaltenden Postsendungen beschlagnahmt und die jeweiligen Adressaten angeklagt. Wer nun tatsächlich bestellt hatte und ob und von wem überhaupt bezahlt wurde, blieb völlig offen. Voraussetzung für diesen Freispruch war wieder einmal, dass mein Mandant von Anfang an umfassend geschwiegen hatte. Hätte er Angaben gemacht, wäre der Freispruch ggfs. nicht mehr möglich gewesen. Es gilt immer noch:
Fast jede zweite Vorentscheidung ist im wesentlichen gestützt auf die Angaben des Beschuldigten, der sich ohne Not zum Beweismittel gegen sich selber macht, wenn er sich zum Vorwurf äußert . Daher: Das Schweigerecht des Beschuldigten und Angeklagten nicht nur kennen, sondern auch umsetzen

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