Das Jugendstrafrecht ist Erziehungs- und nicht Bestrafungsrecht. Wenn Jugendliche und heranwachsende kriminell werden, sind oft Defizite in der Erziehung und der Sozialisation als Ursachen auszumachen. Diese Gründe für Jugenddelinquenz im Kontakt mit meinem Mandanten, seinen Eltern und seinem sozialen herauszuarbeiten und in eine angemessene Verteidigungsstrategie umzusetzen ermöglicht es, auch in schwierigen Verfahren mit gravierenden Tatvorwürfen den Erziehungsgedanken im Vordergrund zu lassen.
Das Jugendstrafrecht bietet eine Fülle von hervorragende Möglichkeiten, einen falsch eingeschlagenen Weg zu korrigieren, eine gute Richtung zu stabilisieren und künftige Strafbarkeit vermeiden.
Als Verteidiger stehe ich dabei in einem besonders engen Kontakt mit Sucht Beratungsstellen, dem Jugendamt, der Jugendgerichtshilfe und ähnlichen Einrichtungen, deren Arbeit es häufig zu koordinieren gilt.
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