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Wiederaufnahmeverfahren

Wieder auf dem Verfahren sind die Königsdisziplin des Strafrechts. Es geht, rechtskräftige Urteil und die davon ausgehen den rechtlichen Folgen zu überwinden. Das Verfahren nach § 359 StPO ist im höchsten Maße formalisiert. Die Stellung eines erfolgversprechenden wieder Aufnahmeantrags ist im juristischen Laien unmöglich und auch hier biete ich meine Expertise gepaart mit zehntelanger Erfahrung gerne an.

Was Unrecht war, bleibt Unrecht und muss korrigiert werden können.

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