Wird eine Fahrerlaubnis entzogen, wird regelmäßig die sofortige Vollziehung angeordnet. Dies bedeutet, dass schon mit Zustellung der Entziehungsverfügung die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeug erlischt. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie ein EilVerfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht nach §80 Abs. 5 VwGO anstrengen. Hier kann gegebenenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Recht erhalten bleiben, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.