Seit 1992 habe ich im Verwaltungsrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt im Fahrerlaubnisrecht. Außergerichtlich und gerichtlich biete ich höchste Spezialisierung und überdurchschnittliche Erfolgsquoten, sei es im Bereich des Fahreignungsrechts oder auch der so genannte EU – Fahrerlaubnis. Meine gerichtliche Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung sowie Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht.
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