Heute im Amtsgericht Offenburg: einziges Beweismittel gegen den Angeklagten ist eine von der Polizei nachts abgenommene Blutprobe, welche Betäubungsmittelrückstände enthielt. Angeordnet hatte die Blutprobe ein Staatsanwalt, da ein Richter nachts nicht erreichbar war. Blutentnahme – wie auch Wohnungsdurchsuchung und Verhaftung – sind nur aufgrund richterliche Anordnung zulässig (Richtervorbehalt) ! Weiss eigentlich jeder, wird aber im...Read More
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