Telefon
0761 7071330
E-Mail
wolf@kanzlei-glathe.de
Kontakt

Day

Oktober 22, 2016
Problematische Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht es in Fahrerlaubnisangelegenheiten: Ein Cannabiskonsum von zwei bis dreimal pro Woche ohne jeglichen Verkehrsbezug reicht aus, um die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Übertragen auf auf Konsumenten von Alkohol bedeutet dies, dass das Feierabendbier an drei Tagen in der Woche zur Entziehung der Fahrerlaubnis...
Read More